Merkur hofft auf positives Urteil nach Distanz Verletzung
Nicht alle Unternehmen haben die pandemischen Normen zur sozialen Distanzierung im richtigen Sinne übernommen. Während einige abgewendet haben, sind einige ihm bis ins Mark gefolgt. Gerade vor dem Hintergrund der Spiel- und Unterhaltungswelt spielt die soziale Distanzierung eine entscheidende Rolle. Wir haben eine gute Berichterstattung über diese Seite der Geschichte von Merkur Casino.
Die im niedersächsischen Bundesland Merkur Casino in Osnabrück gelegene Tochtergesellschaft wurde darüber informiert, dass sie bei Bedarf gegen die Normen der sozialen Distanzierung verstößt. Diese neuen Vorschriften für die Mindestentfernung bezogen sich auf konkurrierende Spielhallen und eine Bildungsschule. Die Auswahl und Weiterverfolgung der Regulierung war umso wichtiger, als der Abstand zwischen den Arkaden weniger als 100 Meter beträgt.
In diesem Fall befand sich die Filiale des Merkur-Casinos jedoch 11,1 Meter näher an einer allgemeinbildenden Schule als an der Einrichtung des Konkurrenten. Daher war es offensichtlich, dass der zuständigen Behörde die Genehmigung verweigert wurde. Die Reaktion von Merkur war ziemlich offensichtlich.
Es endete damit, dass Merkur einen legalen Antrag auf Schutz und ein Plädoyer für den weiteren Betrieb der Niederlassung einreichte. Glücklicherweise genehmigte das Verwaltungsgericht von Osnabrück den Klagegrund, gefolgt von Vorschriften, die die strikte Einhaltung eines Mindestabstands von 100 Metern zwischen einzelnen Veranstaltungsorten vorschreiben, und trat am 1. Juni 2020 in Kraft.
Tassia Giannopoulos, stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung für Glücksspiel Geschäfte bei Merkur Casino, sagte:
Es gab viele Debatten und hitzige Diskussionen über den Standort der Schule und konkurrierende Arkaden. Dies berücksichtigt auch die enge Messung und Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen. Obwohl die Entscheidung in dieser Angelegenheit länger als gewöhnlich dauerte, ist Merkur Casino, ein führender Anbieter von Glücksspiel Diensten, zuversichtlich, dass das Verfahren zu seinen Gunsten ausfällt. Die Entscheidung ist, wie der Rechtsberater sagt, ohnehin nicht bindend.
Die zuständige Behörde hat beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Daher bleibt abzuwarten, was das Ergebnis des Verfahrens sein würde, aber Merkur sagt: „Sei positiv.“